Laut Trinkwasserverordnung 2001 – Ausgabe 2011 § 14 Abs. 3 – sind in gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden einmal jährlich Untersuchungen des Trinkwassers auf Legionellen vorgeschrieben. Im DVGW-Arbeitsblatt W551 (1) werden die Probenahmestellen zur Ermittlung der Kontamination von Wasser einer Trinkwasserinstallation näher definiert. In der Praxis finden sich jedoch an diesen Stellen für gewöhnlich keine geeigneten Entnahmestellen – deshalb müssen jetzt geeignete Entnahmeventile nachgerüstet werden.
Mit unserem Probenahmeventil finden Sie jetzt alle Vorteile in einem Produkt :
• geeignet zur Probeentnahme gemäß gültiger TVO
• nachrüstbar in marktüblichen Absperrventilen mit Entleeranschluß G ¼“
• das Probenahmeventil ist einfach zu bedienen und abflammbar
• Ventilgehäuse aus Rotguss
• Entnahmeröhrchen aus Edelstahl
• hochwertige, hygienisch unbedenkliche Dichtungen mit KTW-Zulassung
• Entnahmeröhrchen um 360° schwenkbar
• Probenahmeventil komplett totraumfrei
• Anschluß DN8 ¼“ AG
• zur Montage an Entleerungen von marktüblichen Absperrventilen